Für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen setzten die Kammern rechtliches Wissen sowie herausragendeFachkompetenz voraus. In Nordrhein-Westfalen kann das rechtliche Wissen an der Akademie des Handwerks Schloß Raesfeld erlangt werden.
Darüber hinaus bietet der Fachverband des Tischlerhandwerks in NRW ein umfangreiches Ausbildungsprogramm für angehende Sachverständige an.
Die Seminarreihe besteht aus folgenden Modulen:
Rechtliches Wissen
Hier wird das notwendige Grundwissen im rechtlichen Bereich vermittelt.Zum Abshluß muss eine Prüfung abgelegt werden. Schloß Raesfeld bietet hierzu zwei aufeinander aufbauende Seminare an.
Seminar I - Die rechtliche Position des handwerklichen Sachverständigen
- Was erwartet das Gericht?
- Die Sachverständigenentschädigung
- Vom Ortstermin zum Gerichtsgutachten
- Die Frage der Haftung
- Der Privatgutachter
Dauer: 2 Tage | Seminar II - Ablauf eines Zivilprozesses
- Der Ortstermin
- Ausarbeiten eines Gutachtens
- Die Gerichtsverhandlung
- Privatgutachten / Auftrag und Vergütung
- Schiedsgutachten - Schiedsrichter – Vergleich
Dauer: 2 Tage |
Fachliches Wissen
Zur qualitativen Überprüfung des fachlichen Wissens werden die Fachverbände von den Kammern beauftragt. Beim Fachverband des Tischlerhandwerks NRW besteht das Prüfungsverfahren aus folgenden Bereichen:
- Ablegen einer schriftlichen Prüfung
Hierbei hat der Bewerber diverse Fragen rund um das Tischlerhandwerk ohne Nutzung von Hilfsmitteln wie Literatur zu beantworten. - Probegutachten
Der Bewerber erhält ein Probegutachten, welches er nach Erhalt binnen vier Wochen an den Verband zurück schicken muss. Anschließend wird das Probegutachten ausgewertet und bewertet. - Fachgespräch
Zum Abschluß des Prüfverfahrens findet ein Fachgespräch auf hohem Niveau statt, welches die fachliche Kompetenz unter rethorischen Gesichtspunkten abfragt. Es gibt viele gute Fachleute mit enormen Fachwissen. Die Präsentation vor Gericht stellt jedoch eine besondere Situation dar, da die Gegnerische Partei nur das eine Ziel verfolgt, die Fähigkeit und Glaubwürdigkeit des Sachverständigen in Frage zu stellen.
Das Wissen, welches ein angehender Sachverständiger mitbringen muss, umfaßt wie bereits gesagt alle Bereiche des Tischlerhandwerks. Hierzu zählen u.a. folgende Themenfelder:
Der Fachverband bietet zur Überprüfung und Erweiterung des Fachwissens speziell für angehende Sachverständige Seminare an:
Sachverständigen-Schulung I Fachtheorie und Holztechnologie - Die Anforderungen an den Sachverständigen im Tischlerhandwerk - Das Normenwerk DIN 18 355 – Tischlerarbeiten - Leitfaden zum Festlegen von Holz in Tischlerarbeiten - Fenster-Anforderungen und Prüfung - Holzschutz im Hochbau - Bereichsübergreifende Normen - Kunststofffenster - Energieeinsparverordnung EnEV - Innenausbau - Bereichsübergreifende Tätigkeiten und Normen - Anerkannte Regeln des Handwerks - Produktgruppenkenntnis: Bau, Innenausbau, Treppenbau etc. - Holzstruktur - Holzeigenschaften, Holzwerkstoffe - Schäden durch Holzfeuchte - Pilzbefall - Insektenbefall - Holzfeuchtemessung - Oberflächenschutz durch Lacke und Farben | Sachverständigen-Seminar II- Wärmeschutz - Feuchteschutz - Statik - Brandschutz - Schallschutz |
Sachverständigen-Schulung III Fachtheorie, Fallbeispiele aus der PraxisFallbeispiele aus der Praxis - Fachliche Anforderungen bei der Vorbereitung eines Gutachtens - Sondierung des Beweisbeschlusses - Örtliche Aufnahme - Schriftliche Protokollfassung des Gutachtens - Beurteilung und Einfügen des Wissens unter Berücksichtigung der Regelwerke - Fallbeispiele aus der Praxis - Bautischlerarbeiten - Innenausbau - Dach- und Fußbodenkonstruktionen - Treppen - Treppen einschl. Oberfläche Fachtheorie - Die gut gesicherte Montage – Stand der Technik - Schallschutz im Hochbau - Fachliteratur – unentbehrliche Hilfe und ihre Verwendung - Messinstrumente (Auswahl) | Sachverständigen-Schulung IV Kostenrechnung und Kalkulation + VOBKostenrechnung und Kalkulation 1. Aufgaben der Kostenrechnung 2. Grundbegriffe der Kostenrechnung 3. Kalkulationsverfahren 4. Erfassen der Kosten 5. Praktische Durchführung einer Betriebsabrechnung 6. Kalkulationsbeispiele 7. Angebotsverfahren VOB 1. Bauvertrag 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen 3. Abnahme 4. (Schluss-)Rechnung nach VOB/B und BGB 5. Vertragsstrafen 6. Bauhandwerkersicherung 7. Gewährleistung 8. Hinweispflicht (§ 4 Ziff. 3, § 13 Ziff. 3 VOB/B) 9. Beratungsfehler Lieferant 10. Beweisverfahren 11. Alternativen zum Bauprozess |
Die Teilnahme an weiterführenden Seminaren ist damit nicht abgegolten. Der Fachverband des Tischlerhandwerks empfiehlt nur allen Bewerbern die Teilnahme an den oben beschriebenen Seminaren. Weiterführende Seminare sollten nach Bedarf zusätzlich besucht werden.