Kosten eines Gutachtens
Für die wenigsten Tätigkeiten eines Sachverständigen gibt es eine Gebührenordnung. Daher sollte vor Beauftragung eines Sachverständigen dessen Honorar vereinbart werden. Meist berechnet sich das Honorar nach den aufgewandten Stunden. Dabei variiert die Höhe des Stundenlohns je nach Sachgebiet und den Schwierigkeitsgrad wegen besonderer Umstände. Auslagen wie Anfahrtskosten, Materialaufwand sowie die Mehrwertsteuer kommen bei der Rechnungstellung noch hinzu.
Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Höhe die Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG). Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten, die von der unterlegenen Partei je nach Prozessausgang ganz oder anteilig getragen werden müssen.