Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber wie Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, etc. erstellt werden.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bekommt den Auftrag, im Zuge eines Gerichtsverfahrens ein Gutachten zu erstellen. Er wird im Allgemeinen vom Gericht direkt beauftragt.