Immer da, wo ein Schaden oder der Wert einer Sache objektiv zu bestimmen ist, empfiehlt es sich, das Expertenwissen eines Sachverständigen hizuzuziehen. Ihre Aufgabe besteht darin Gutachten zu erstellen. Sie sind dabei verpflichtet, Sachverhalte unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch zu beurteilen.
- Privatgutachten
Im Rahmen von Privatgutachten werden Sachverständige häufig im Vorfeld eines Rechtsstreits zu Rate gezogen, um Streitfragen schnell und verbindlich außergerichtlich zu entscheiden. - Gerichtsgutachten
Werden Sachverständige für Gerichte tätig, so helfen sie dem Richter durch ihr technisches Verständnis unter fachlich-technischen Gesichtspunkten, damit der Richter eine Entscheidung treffen kann. Damit werden hohe Anforderungen an die Kompetenz des Sachverständigen gestellt.. Sie übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen streitenden Parteien die Rolle eines »Helfers für den Richter« und tragen mit ihrer Bewertung entscheidend zur Urteilsfindung bei. - Fertigstellungsbescheinigung
Durch die Ausstellung einer Fertigstellungsbescheinigungen für ein Gewerk wird die die rechtliche Abnahme eines Bauwerks bescheinigt. Diese kann nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ausstellen.